Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen YUPER entertainment – film/media/event, Inhaber: Maximilian Kuhbandner, Zeubelrieder Steige 16, 97199 Ochsenfurt (fortan: „YUPER“)und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, YUPER hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  2. YUPER behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. YUPER wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist YUPER berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  4. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
  5. individuelle Vereinbarungen
  6. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
  7. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
  8. die gesetzlichen Regelungen

 

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von YUPER unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. YUPER hält sich 14 Tage an ihr Angebot gebunden.
  2. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von YUPER zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot von YUPER oder aus sonstigen Vereinbarungen.
  3. YUPER darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von YUPER wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber YUPER nicht nachkommt.
  4. Kommt YUPER mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn YUPER eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
  5. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von YUPER, wenn sich nicht etwas anderes aus dem Vertrag oder der Art der Tätigkeit ergibt.
  6. YUPER erbringt in der Regel (soweit nicht anders vereinbart) lediglich Dienstleistungen, so dass gerade kein Erfolg geschuldet ist.

 

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von YUPER erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und diese nicht zu bearbeiten/zu verändern.
  2. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an YUPER überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Informationen, Daten, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von YUPER zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von YUPER gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
  4. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber YUPER geltend machen, wird YUPER den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, YUPER insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, YUPER bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit YUPER kein Mitverschulden zur Last fällt.
  5. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder aus den Umständen des jeweiligen Vertrages. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
  6. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen und weitere Informationen vollständig vorlegen.
  7. Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
  8. Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen, der sämtliche Fragen der Projektdurchführung beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann.
  9. Er wird, soweit nach Ermessen von YUPER erforderlich, Arbeits- und Besprechungsräume sowie Zugang zu gängigen Kommunikationsmitteln (WLAN und Internet) bereitstellen.
  10. Er sorgt dafür, dass die Berater der YUPER an allen für die Leistungserbringung des Kunden notwendigen Besprechungen teilnehmen.
  11. Er stellt -soweit erforderlich – die benötigten Zugangsberechtigungen und Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme unmittelbar nach Vertragsschluss bereit.
  12. Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche die Leistungserbringung von YUPER beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und YUPER alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
  13. Er wird, soweit nach Ermessen von YUPER erforderlich, alle notwendigen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert bereitstellen. Er ist für die Absicherung der Kommunikation zuständig.
  14. YUPER ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die von dem Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Rechte Dritter, insbesondere Marken- und Urheberrechte verstoßen, sofern YUPER hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat. Entsprechend obliegt es dem Kunden, die von YUPER für ihn verwendeten Anzeigen, Keywords und Einstellungen in seinem Anzeigen-Konto (z.B. Google Ads, Bing Ads, Facebook, Instagram, Xing oder Linkedin Ads) mit Hilfe des Änderungsprotokolls in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle 4 Wochen, auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und die von YUPER erstellten Texte auf die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf Verstöße gegen das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.
  15. Er räumt YUPER ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen ein.
  16. Er räumt YUPER zudem ein zeitlich begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte und/oder sonstigen Werke seiner Webseite oder sonstigen Portalen ein.
  1. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden steht YUPER eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
  2. YUPER setzt in vielen Fällen Software/Dienste von Dritten ein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung von YUPER in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Kunde diesen Bedingungen zustimmt.
  3. Für den Fall, dass YUPER Im Rahmen der Vertragsanbahnung Inhalte gleich welcher Art zum Zwecke des Vertragsschlusses vorstellt/übergibt/sonst wie zur Kenntnis gereicht, dürfen diese Vorschläge nicht ohne vorherige Zustimmung durch YUPER verwendet werden. Nutzungsrechte hieran werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht übertragen. Auch für den Fall, dass für die Präsentation von Inhalten in diesem Zusammenhang ein Honorar gezahlt wird, wird damit nur der für die Erstellung der Vorschläge angefallene Aufwand vergütet; hierdurch findet keine Übertragung von Nutzungsrechten statt.

 

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von YUPER erbrachten/ausgelieferten Leistungen und/oder erstellten Werken gehen an den Kunden erst mit vollständigem Zahlungseingang über. Bei wiederkehrenden Leistungen gilt diese Übertragung nur mit Zahlung des jeweiligen monatlichen Mietzinses. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes (außer Laufzeitverträge: zeitlich befristet auf Vertragslaufzeit) Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.
  2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
  3. Sämtliche Rechte an jedwedem Inhalt stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich YUPER zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.
  4. YUPER ist berechtigt, jedwede Entwicklung, jedweden Inhalt und jedwedes Know-how aus Aufträgen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.

 

§ 5 Preise, Fristen, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen. In der Regel rechnet YUPER pro angefangener Stunde ab. Grundsätzlich sind Zahlungen immer innerhalb von 7 Tagen ab Fälligkeit zu leisten.
  2. Wird vertraglich ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich. YUPER wird dann dem Kunden anzeigen, wenn der geschätzte Aufwand um mehr als zwanzig Prozent überschritten wird und sich mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen.
  3. YUPER ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und laufende Leistungen zu unterbrechen.
  4. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen von YUPER bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die YUPER auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 6 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
  5. Die Bereitstellungs- und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der getroffenen Vereinbarung. Die Bereitstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
  6. Lieferungen erfolgen frei Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Absenden bei YUPER auf den Kunden über, soweit der Kunde Unternehmer ist.
  7. Bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen, die von keiner Partei zu vertreten sind, verlängern sich die Lieferzeiten um den entsprechenden Zeitraum. YUPER wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten.
  8. Kommt YUPER mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn YUPER eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
  9. Der Kunde hat nach entsprechendem Angebot durch YUPER die Möglichkeit, bestimmte Stundenkontingente mit einer bestimmten Laufzeit zu buchen. Die jeweiligen Stunden werden für den vereinbarten Zeitraum verbindlich gebucht. Die monatliche Abrechnung erfolgt auch dann, wenn die Stunden vom Kunden nicht abgerufen werden, verfallen also jeweils am Monatsende. Bis zu 50 % des jeweiligen monatlichen Kontingents können jedoch – soweit sie nicht verbraucht wurden – einmalig in den Folgemonat gezogen werden. Im Folgemonat werden zunächst die Stunden des vergangenen Monats verbraucht. Der Kunde hat auch über die vereinbarte Stundenzahl hinaus einen Anspruch auf den reduzierten Stundensatz.

 

§ 6 Gewährleistung/Haftung

 

  1. YUPER erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei jedweder Leistung schuldet YUPER die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob YUPER ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass kreative und/oder technisierte Leistungen nicht fehlerfrei machbar sind. Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
  2. Bei Werkleistungen übernimmt YUPER die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, soweit der Kunde Unternehmer ist.
  3. Bei Kaufverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit der Kunde Unternehmer ist. Für gebrauchte Artikel wird die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer ist.
  4. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist YUPER berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
  5. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von YUPER zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von YUPER ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen, soweit der Kunde Unternehmer ist. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
  6. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder YUPER durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von YUPER zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
  7. Bei Mietverhältnissen ist die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von YUPER für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen.
  8. Der Kunde wird YUPER bei der Mängelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens der Mängel ergeben.
  9. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  10. YUPER haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  11. Für sonstige Schäden haftet YUPER nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  12. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit nach Nummer 16 ist summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  13. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet YUPER insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  14. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von YUPER.
  15. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

§ 7 Höhere Gewalt

YUPER ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, Kriege, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

 

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Etwaige Laufzeitverträge werden – soweit nicht anderweitig vereinbart – grundsätzlich für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Vertragsjahres beendet werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgemäß gekündigt wird. Verträge über fixe Stundenkontingente enden nach Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch mit Zeitablauf.
  2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist YUPER insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

 

§ 9 Rechte von YUPER

  1. YUPER ist dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person einzusetzen, (soweit gesetzlich zulässig) Daten, die das Auftragsverhältnis betreffen, im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bzw. Vertragsabwicklung zu nutzen und selbst oder durch Erfüllungsgehilfen auf Datenträgern zu speichern und aufzubewahren und nach Beendigung des Vertrages den Namen des Kunden, dessen Logo und die Art der konkreten Tätigkeit als Referenz zu verwenden.
  2. YUPER ist zur sofortigen Sperre jedweder Leistung berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass überlassene/gespeicherte Daten/Inhalte rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen und/oder der begründete Verdacht besteht, dass YUPER sich durch eine etwaige Mitwirkung an vorbezeichneten Handlungen beteiligen würde. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte YUPER davon in Kenntnis setzen. YUPER hat den Kunden, in Rücksprache mit zuständigen Behörden und Gerichten, von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
  3. YUPER ist berechtigt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, auch für Auftraggeber gleicher oder ähnlicher Branchen tätig zu werden. Es besteht insofern keine Exklusivität und/oder Konkurrenzschutz für den Kunden. Es ist dem Kunden bekannt, dass YUPER möglicherweise auch Webseiten von direkten oder indirekten Konkurrenten des Auftraggebers erstellt und/oder betreut, dabei (im Falle der SEO/SEA) ähnliche oder gleiche Suchbegriffe für die Optimierung in den Suchmaschinen verwendet und somit gewisse Keywords und Backlinks für mehrere Auftraggeber zum Einsatz kommen können.

 

§ 10 Reisekosten

  1. Kosten für Reisen zum vereinbarten Projektort des Kunden sowie sonstige auftragsveranlasste Reisekosten werden von dem Kunden erstattet.
  2. Reisekosten sind dabei insbesondere Aufwendungen für Verpflegung in Höhe der gesetzl. Verpflegungspauschale je Reisetag, Flüge, Übernachtungen, Bahnfahrt 1. Klasse, Mietwagen, Taxi, PKW-Benutzung, Car-Sharing oder andere Transportdienstleister, Parkgebühren und dergleichen.
  3. Bei Fahrten mit dem PKW von YUPER Mitarbeitern sind 0,93 EUR je Kilometer zu erstatten.
  4. YUPER betreibt dabei eine kostenorientierte Planung, wobei der Kunde die Möglichkeit hat, eigene Hotelkontingente bzw. Hotelkonditionen oder Mietwagenfirmenverträge anzubieten.

 

§ 11 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von YUPER abzuwerben oder ohne Zustimmung von YUPER anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von YUPER der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt, Rücktritt

  1. YUPER behält sich bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden an allen gelieferten Gegenständen das Eigentum vor.
  2. YUPER behält sich bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei einem Zahlungsverzug das Recht vor, nach erfolgter Mahnung und Hinweis auf die Folgen, von dem Vertrag zurückzutreten.

 

§ 13 Eventmanagement 

  1. Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen erfolgen auf Grund eines vom Kunden akzeptierten Konzeptes. Wesentliche Veränderungen der Veranstaltung werden mit dem Kunden abgesprochen. Veranstalter ist immer der Kunde.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung von geltenden öffentlichen-rechtlichen Vorschriften bei Veranstaltungen eigenständig Rechnung zu tragen und gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen selbständig einzuholen und für die Sicherheit der Durchführung der Veranstaltung Sorge zu tragen.
  3. Der Kunde ist auch verpflichtet, eventuell erforderliche GEMA-Anträge selbst zu stellen und die anfallenden Gebühren entsprechend zu bezahlen.
  4. Der Kunde ist grundsätzlich Veranstalter und haftet für die Erfüllung der Verträge, Vergütungen, Versicherungen und sonstigen Vereinbarungen im Rahmen der Veranstaltung.

 

 § 14 SEO/SEA/Direktmarketing/Social Media Marketing/Marketing/Pressearbeit

  1. Bei reinen Dienstleistungen hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass die von YUPER erbrachten Leistungen zu dem angestrebten Erfolg des Kunden führen. Entsprechend garantiert YUPER den Kunden auf Grund der Abhängigkeit von den Suchmaschinen oder sonstigen Diensten Dritter keine bestimmten Positionen, einen bestimmten Traffic und oder die Aufnahme der Kundenwebseite in Verzeichnisse oder sonstiges. Als Dienstleistungen gelten insbesondere, aber nicht abschließend, SEO/SEA/Direktmarketing/Social Media Marketing/Marketing/Pressearbeit.
  2. Soweit nach der individuellen Vereinbarung eine bestimmte Anzahl von Links oder anderweitigen Veröffentlichungen im WWW geschuldet ist, bezieht sich diese Verpflichtung nur auf die einmalige Veröffentlichung im WWW und nicht auf eine dauerhafte öffentliche Zugänglichmachung.
  3. YUPER ist bei Ausfällen von Webseiten oder fehlender Verfügbarkeit der URLs, auf die die Anzeigen verlinken, von dem Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Für hierdurch entstandene Schäden haftet YUPER nicht, soweit kein eigenes Verschulden von YUPER
  4. Der Kunde hat die empfohlenen On-Page-Maßnahmen umzusetzen sowie ein Analysetool mit Zugangsdaten auf seiner Webseite zu installieren, soweit diese Leistung nicht vereinbarungsgemäß on YUPER geschuldet wird.
  5. Der Kunde trägt darüber hinaus die Alleinverantwortung dafür, dass er zum Einsatz der von ihm ausgesuchten Keywords, Texte und Bildmaterial berechtigt ist. Er prüft selbstständig, dass die verwendeten Keywords, Texte und Bildmaterial frei von den Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt YUPER von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung der Keywords, Texte und Bildmaterial und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
  6. Treten Probleme auf, die gegen die Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen, ist der Auftraggeber nach Anleitung durch YUPER verpflichtet, aktiv und fristgerecht an einer Lösung mitzuwirken.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, selbstständig seine Einstellungen und Daten regelmäßig zu sichern, soweit dies nicht zur vertraglich geschuldeten Leistung von YUPER gehört.
  8. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist YUPER dennoch berechtigt die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen.
  9. Die von YUPER für den Auftraggeber verwendeten Anzeigen, Keywords und Einstellungen in seinem Anzeigen-Konto (z.B. Google Ads, Bing Ads, Facebook, Instagram, Xing oder Linkedin Ads) sind vom Auftraggeber mit Hilfe des Änderungsprotokolls in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle 4 Wochen, auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
  10. Es steht im Ermessen von YUPER, ob sie in den Kampagnen Bid-Management-Software einsetzt und von welchen Anbietern sie diese bezieht.

 

§ 15 Bild- und Tonaufnahmen/Produktionen

  1. Das Eigentum an dem gesamten Aufzeichnungsmaterial (Bild und Ton), das von YUPER für die Durchführung der Produktion verwendet wird, verbleibt bei YUPER. Das Eigentum an dem dem Kunden zu überlassenden vereinbarten Endprodukt geht, soweit nichts anderes vereinbart wurde, erst mit Bezahlung der Gesamtvergütung auf den Kunden über.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Produktion einzuholen. Insbesondere ist er verpflichtet, Sorge im Zusammenhang mit zu fotografierenden Objekten zu tragen, insbesondere für eine rechtzeitige Anlieferung zu sorgen, entsprechenden Zugang zu verschaffen, etwaige Rechte für Überflüge u.a. zu klären/zu verschaffen und etwaige Rechte mit darstellenden Personen zu klären.

 

§ 16 Miete

  1. YUPER ist grundsätzlich verpflichtet, dem Kunden den Mietgegenstand sowie ggfs. vereinbartes Zubehör in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand für die vertraglich vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgsam und pfleglich zu behandeln und nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden. Diese dürfen, wenn nicht ausdrücklich anderweitig vermerkt, nur in Innenräumen verwendet werden und sind vor Feuchtigkeit und Nässe zu schützen. Eine Beklebung oder anderweitige Veränderung ist nicht gestattet.
  3. Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Lieferung oder Abholung nach Erhalt auf Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit zu testen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, sind YUPER unverzüglich zu melden.
  4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, an der Mietgegenständen sowie etwaigem Zubehör Veränderungen vorzunehmen und/oder Reparaturen durchzuführen.
  5. Eine Überlassung des Mietgegenstandes an einen Dritten bedarf der Zustimmung von YUPER.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände sowie etwaiges Zubehör und nicht verwendetes Material vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Kunde haftet für Beschädigung, Verlust und/oder Diebstahl. Es steht ihm frei eine Versicherung für diese Fälle abzuschließen.
  7. YUPER behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
  8. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot, welches die Grundlage für den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bildet und beginnt bzw. endet mit den dort genannten Zeitpunkten.
  9. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Kunde YUPER hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Kunde die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. YUPER bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.
  10. Stornierungen sind, vorbehaltlicher zwingender gesetzlicher Regelungen, wie folgt möglich: Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn ist nichts zu bezahlen. Bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Mietbeginn sind 25 Euro Bearbeitungsgebühr als Entschädigung zu bezahlen. Bei einer späteren Stornierung sind 80 % des Auftragswertes zu bezahlen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass YUPER kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

 

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von YUPER.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

 

B. Besondere Bedingungen

Werkleistungen

§ 1 Pflichten von YUPER

Die Pflichten von YUPER ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich sind die Leistungen von YUPER als Dienstleistungen zu qualifizieren, bei denen kein konkreter Erfolg geschuldet wird, soweit dies nicht entsprechend angeboten und ausdrücklich kommuniziert wird. Die folgenden Regelungen gelten für den Fall, dass ausnahmsweise Werkleistungen vorliegen sollten.

§ 2 Abnahme

      1. Nach Abschluss der jeweiligen Phase stellt YUPER das Werk zur Abnahme bereit.
      2. Bei der Abnahme überprüft der Kunde mit Unterstützung von YUPER die vertragsgemäße Funktionalität des Werkes. Über den Verlauf der Abnahmeprüfung wird ein Protokoll geführt. In diesem werden die noch zu behebenden Mängel unter Angabe ihrer Mängelkategorien aufgelistet. Liegen keine wesentlichen Mängel vor, erteilt der Kunde die Abnahme unter Vorbehalt.
      3. Einzelne Leistungen von YUPER können Gegenstand von Teilabnahmen sein. Hat der Kunde eine vorbehaltlose Teilabnahme erklärt, kann er eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht auf Mängel der entsprechend abgenommenen Teilleistung stützen, welche bereits im Zeitpunkt der Teilabnahme für ihn erkennbar waren und nicht gerügt wurden. Sollte der Kunde trotz des endgültigen Scheiterns der Gesamtabnahme entsprechend abgenommene Teilleistungen produktiv genutzt haben, wird er YUPER für die gezogenen Nutzungen einen angemessenen Wertersatz bezahlen.
      4. Die Abnahme bedarf grundsätzlich einer Erklärung. Das Werk gilt jedoch – auch ohne formelle Abnahmeerklärung – als abgenommen, wenn der Kunde das Werk produktiv nutzt. Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn YUPER dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

Wartung und Support

§ 1 Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen beziehen sich ausschließlich auf das beim Kunden eingeführte und im Angebot referenzierte Produkt oder Gewerk und spezifizieren die durch YUPER zu erbringenden Leistungen.

§ 2 Leistungsumfang

      1. Die von YUPER gegenüber dem Kunden zu erbringenden Wartungs- und/oder Supportleistungen bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Angebot seitens YUPER. Im Rahmen der Leistungen unterstützt YUPER Kunden grundsätzlich in der alltäglichen Verwendung bestimmter Leistungen auf Basis einer Dienstleistung mit Berechnung nach Zeitaufwand. Dies beinhaltet in der Regel die Beantwortung von fachlichen und technischen Fragen zu dem Produkt, dessen Funktionen, Datenein- und -ausgabe sowie die Unterstützung in der Handhabung und Bedienung des Produktes
      2. Eine Wartung im Störungsfall/Fehlerfall erfolgt nur an der jeweils letzten durch YUPER bereitgestellten Version des Produktes. Der Kunde ist für den Erwerb und die entsprechend notwendigen Update-Installationen selbst verantwortlich.
      3. YUPER liefert – soweit vereinbart – weiterhin unterjährig, in einem durch YUPER nach billigem Ermessen gewählten Rhythmus, Updates des Produktes an Kunden aus, damit dieser von allgemeinen Fehlerkorrekturen oder Weiterentwicklungen des Produktes profitieren kann.
      4. YUPER ist zu einer Anpassung von Leistungen an sich ändernde rechtliche oder sonstige regulatorische Anforderungen oder zu Anpassungen an etwaige Änderungen, die in der Software, ob durch den Hersteller der Software oder Dritte, erfolgen, nicht verpflichtet.
      5. Im Rahmen der Updates des Produktes erhält der Kunde nicht das Recht auf Nutzung lizenzpflichtiger Funktionen, die er nicht lizenzrechtlich erworben hat. YUPER erbringt auf Grundlage des jeweiligen Vertrages keinerlei über den Kernbereich hinausgehenden Leistungen. Insbesondere schuldet YUPER nicht:
      6. Hinweise und Beratung im Hinblick auf Veränderungen an Leistung, die nicht Gegenstand der über den Vertrag geschuldeten Leistungen sind, insbesondere nicht Anpassungen an neue Produkte und Services sowie an geänderte Betriebsabläufe des Kunden oder an sonstige oder gesetzliche Neuerungen
      7. Beratung über geänderte technische Rahmenbedingungen (Datenbank-Update, Systemupdate, Plattformupdate u.a.)
      8. Sonstige Anpassungen, Beratung, Ergänzungen und Erweiterungen der Software, egal aus welchem Grund, soweit nicht ausdrücklich geschuldet
      9. Schulungen und weitere Fachbereichsunterstützungen /-beratungen

§ 3 Servicezeiten

Eine bestimmte Erreichbarkeit respektive Servicezeiten sind, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht geschuldet.

 

Stand: 2022